AMICA in Bosnien und Herzegowina

Im Bosnienkrieg (1992–1995) wurde sexualisierte Gewalt in großem Umfang und teilweise gezielt als Mittel der Kriegsführung eingesetzt. Schätzungen zufolge waren zwischen 20.000 und 50.000 Menschen von Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt betroffen, die überwiegende Mehrheit davon Frauen. Bis heute fehlen der gesellschaftliche und politische Wille, diese Verbrechen aufzuarbeiten und strafrechtlich zu verfolgen.

Aufbrechen von Tabus als Schlüssel zur Wahrheitssuche

Gerechtigkeit braucht mehr als die Verurteilung von Straftätern

Weniger als 1% der Fälle sexualisierter Kriegsgewalt sind gerichtlich verfolgt worden. Bis heute haben nicht mehr als 25 Frauen Entschädigungszahlungen von verurteilten Tätern erhalten. Es braucht aber eine konsequente Aufarbeitung möglichst vieler Fälle, damit die Taten nicht mehr geleugnet werden können und um den Überlebenden von geschlechtsspezifischer Kriegsgewalt mehr Gerechtigkeit zu verschaffen.

Dazu müssen zunächst einmal die Schwachstellen im Justizsystem konkret benannt werden: Der Zeug*innenschutz in Gerichtsverfahren ist unzureichend, Prozesskostenhilfe und psychologische Unterstützung sind unzureichend. Noch immer wird die Aufarbeitung systematisch ausgebremst und Betroffene werden entmutigt. Den Frauen wird es so zusätzlich erschwert, über ihre traumatischen Ereignisse zu sprechen und für ihre Rechte einzustehen.

Auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit braucht es zudem eine kollektive Vergangenheitsbewältigung. Dafür müssen nationalistische Entwicklungen bekämpft werden, die Geschichte aufgearbeitet und die Wahrheit vor Leugnungen und Relativierungen geschützt werden.


Anfang der 2000er Jahre demonstrieren Frauen in Bosnien und Herzegowina mit dem Transparent „Tražimo istinu“: Wir suchen die Wahrheit

» Unser Projekt

Schutz und Selbstbestimmung für Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt

Kriegsverbrechensprozesse sind wichtig für die Aufarbeitung der Vergangenheit und das Zusammenwachsen einer zerbrochenen Gesellschaft. Voraussetzung für diese Prozesse sind aber traumasensible Begleitung und professionelle Rechtsberatung der Überlebenden von Kriegsgewalt. Ihre Aussagen sind oft das letzte Mittel zur Rekonstruktion der Verbrechen – gerade bei Fällen sexualisierter Kriegsgewalt.

In unserem Projekt unterstützen wir daher betroffene Frauen mit psychosozialer Begleitung und kostenloser Rechtsberatung. Zudem arbeitet unsere Partnerorganisation unmittelbar mit dem Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina zusammen. Sie bilden Mitarbeitende der verschiedenen Gerichtshöfe im sensiblen Umgang mit Überlebenden weiter. Dafür wurde ein Fortbildungshandbuch und Trainingsvideos für die Mitarbeitenden in der Zeug*innenbetreuung und der Gerichstpolizei entwickelt. So soll verhindert werden, dass Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt durch Gerichtsverfahren re-traumatisiert und stigmatisiert werden. Zusätzlich begleitet unsere Partnerorganisation die Frauen, die als Zeuginnen vor Gericht aussagen, auf Wunsch auch nach ihrem Gerichtsverfahren – ein Angebot, das staatliche Stellen nicht zur Verfügung stellen.

Unser Ziel ist es, von Kriegsgewalt betroffene Frauen langfristig zu stärken und gesellschaftliche Spaltungen zu überbrücken. In ländlichen Gebieten werden betroffene Frauen deshalb in unserem Projekt nicht nur psychosozial begleitet, sondern auch sozio-ökonomisch gestärkt. Bei Workshops im Distrikt Brčko und in zwei Vororten von Mostar kommen Frauen zu gemeinsamen Themen wie Gesundheitsförderung, häuslicher Gewalt oder Landwirtschaft zusammen. So können auch neue Kontakte geknüpft werden.

Zusammen mit unseren Partnerorganisationen FLD und UŽŽR arbeiten wir in Bosnien und Herzegowina daran, dass Überlebende für ihre Rechte und die Anerkennung ihres erlittenen Unrechts kämpfen können.

Was wir erreichen

  • Schutz und psychologische Begleitung von Zeug*innen vor, während und nach Gerichtsverfahren
  • Sensibilisierung von Mitarbeitenden in der Zeug*innenbetreuung an Gerichtshöfen für einen trauma-bewussten Umgang mit Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt
  • Unterstützung für betroffene Frauen, ihre Rechte und Entschädigungsansprüche einzuklagen
  • Treffpunkte und Workshops für interethnische Begegnungen
  • Sozio-ökonomische Unabhängigkeit für Frauen im ländlichen Raum
  • Stärkung des Selbst- und Rechtsbewusstseins betroffener Frauen
  • Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung

 

Für einen würdigen Weg zu Entschädigung und mehr Rechtssicherheit

Überlebende der Kriegsgewalt in Bosnien und Herzegowina werden häufig stigmatisiert, bedroht und erleben soziale Ausgrenzung. Viele mussten während des Krieges aus den ländlichen Regionen flüchten und konnten erst viel später wieder in ihre Dörfer zurückkehren. Andere würden die Orte, an denen sie den Krieg erlebt haben, lieber verlassen – doch sie sind durch die Umstände gezwungen zu bleiben. Frauen in den ländlichen Regionen von Bosnien und Herzegowina sind besonders oft von Armut betroffen, was ihre Benachteiligung noch verstärkt.

Diese Hindernisse machen es ihnen zunehmend schwer, über ihre Erlebnisse im Krieg zu sprechen. Diejenigen, die dennoch den Mut aufbringen, als Zeuginnen vor Gericht auszusagen, erhalten meist keine professionelle und traumasensible Beratung, die in diesen Fällen so notwendig ist. Die Frauen werden in den Gerichtsverfahren diskriminiert und nicht ausreichend vor Angriffen geschützt. Psychologische Begleitung der Frauen und eine ausreichende Sensibilisierung der Behörden fehlen. Das alles kann zu Retraumatisierungen der Frauen führen.

Viel zu viele Zeuginnen schweigen, weil sie dem Rechtssystem misstrauen und Angst vor Vergeltung und Stigmatisierung haben. Es sind aber gerade ihre Aussagen, die von unschätzbarem Wert für die Aufarbeitung von Kriegsgewalt gegen Frauen sind. Da auch für den Anspruch auf eine staatliche Opferrente Aussagen über die erlittene Gewalt notwendig sind, müssen Frauen begleitet, geschützt und gestärkt werden, damit sie ihre Rechte durchsetzen können.

Lange mussten Geschädigte erst den Abschluss eines langwierigen Strafprozesses abwarten. Erst danach bestand die Möglichkeit, den verurteilten Täter zivilrechtlich auf Entschädigung zu verklagen. Diese Klage ist verbunden mit einem weiteren langen Gerichtsverfahren mit erneuten Aussagen über die Verbrechen durch die Betroffenen. Meist enden solche Klagen ohne Entschädigungsleistung, da die Täter sich mittellos erklären und der Staat bisher keine Entschädigungsfonds aufgebaut hat.

Seit 2015 können Entschädigungsklagen in den Strafprozess integriert werden, doch die Situation im Gerichtsprozess und die strukturellen Hürden sind nach wie vor stark belastend für die Betroffenen. Das Recht der Frauen auf Gerechtigkeit und ökonomische Perspektiven wird ihnen so wieder und wieder verwehrt. Der Mut, den sie aufbringen, um bei der Wahrheitsfindung zu helfen und für die eigenen Rechte einzustehen, ist unermesslich. Damit sie darin bestärkt werden, braucht es strukturelle Veränderungen.


Das Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und von der Baden-Württemberg-Stiftung sowie durch Spenden an AMICA e.V. unterstützt.


Saja Ćorić kämpfte gegen große Widerstände für ein Anliegen, das trotz UN-Resolutionen und offiziellen Erklärungen weltweit ein Tabu bleibt: Die Anerkennung sexualisierter Gewalt als Kriegs­verbrechen. Portrait einer wichtiger Mitstreiterin.

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„Unbehelligte Täter, schweigender Staat – Sexualisierte Kriegs­gewalt ist in Bosnien bis heute ein Tabuthema“. Ein Beitrag von Hannah Riede (AMICA), Larissa Schober (iz3w) und Lejla Šadić (Fondacija lokalne demokratije) für die Zeitschrift iz3w (Ausgabe 383, März 2021).

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„Wenn wir uns heute auf der Straße begegnen, begrüßen wir uns, küssen uns“. Elma, die in Wirklichkeit anders heißt, lächelt, als wir sie fragen, wie sie sich heute fühlt, umgeben von anderen Frauen und Freundinnen: „AMICA ist für uns ein zweites Zuhause“.

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